Psychotherapie und Systemische Beratung in Wien
Eine Psychotherapie in Wien gilt nach § 135 Abs. 1 Z 3 ASVG als der ärztlichen Hilfe gleichgestellte Krankenbehandlung.

Gesetzliche Krankenversicherungsträger wie die ÖGK, SVS und BVAEB gewähren bei vorliegender Diagnose Kostenzuschüsse für Einzelsitzungen bei Wahltherapeutinnen und Wahltherapeuten.
| Gesetzliche Grundlage | Psychotherapiegesetz (BGBl. Nr. 361/1990) |
| Dauer Einzelsitzung | 50 Minuten |
| ÖGK-Kostenzuschuss | 33,70 Euro (Stand 2026) |
| SVS-Kostenzuschuss | 50,00 Euro (Stand 2026) |
| BVAEB-Kostenzuschuss | 50,20 Euro (Stand 2026) |
| Umsatzsteuer | Steuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG |
| Ärztliche Untersuchung | Erforderlich vor der 2. Sitzung |
| Bewilligungspflicht | Ab der 11. Behandlungseinheit nötig |
Wer in Wien eine psychotherapeutische Praxis oder systemische Beratung aufsucht, bewegt sich in einem klar regulierten Versorgungssystem. Seit dem Inkrafttreten des Psychotherapiegesetzes am 1. Jänner 1991 ist das Berufsfeld bundesweit gesetzlich geschützt. Die Inanspruchnahme freier Praxen im Wahlbereich erfordert jedoch ein Verständnis der bürokratischen Voraussetzungen zur Teilrefundierung. Eine finanzielle Unterstützung durch die Sozialversicherungsträger setzt eine krankheitswertige Diagnose nach dem ICD-Schlüssel voraus. Reine Beratungsleistungen bei Schul-, Berufs- oder Familienproblemen sind von den Kassenzuschüssen ausgenommen. Auf dieser Seite finden Sie die genauen Abläufe zur Kostenrückerstattung, formale Vorgaben wie die obligatorische ärztliche Untersuchung vor dem zweiten Termin, die aktuellen Kassentarife der ÖGK, SVS und BVAEB für das Jahr 2026 sowie Informationen zur verkehrstechnischen Erreichbarkeit der Wiener Praxisstandorte.
Gesetzlicher Rahmen und Bedingungen für die Kostenübernahme
In Österreich ist die Ausübung der Psychotherapie durch das Psychotherapiegesetz (BGBl. Nr. 361/1990) geregelt. Gemäß § 135 Abs. 1 Z 3 ASVG ist die Behandlung einer ärztlichen Hilfe rechtlich gleichgestellt. Honorare von Wahltherapeutinnen und Wahltherapeuten unterliegen gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG der Umsatzsteuerbefreiung.
Um einen Kostenzuschuss durch die Kassen zu erhalten, gelten feste formale Schritte:
- Diagnosestellung: Es muss eine behandlungsbedürftige Störung mit Krankheitswert nach ICD vorliegen.
- Ärztliche Untersuchung: Spätestens vor der zweiten psychotherapeutischen Sitzung muss eine ärztliche Bestätigung eingeholt werden.
- Bewilligungsantrag: Für die ersten zehn Einheiten genügt die Einreichung von Honorarnote und Zahlungsbeleg; ab der 11. Sitzung verlangen Träger wie die ÖGK einen gesonderten Bewilligungsantrag.
Kostenzuschüsse der Kassen und Honorargestaltung 2026
Die Honorare im Wahlbereich werden von den Therapeutinnen und Therapeuten frei festgelegt. Die gesetzlichen Sozialversicherungsträger erstatten für eine Standardeinheit von 50 Minuten im Rahmen der Wahlarztregelung feste Zuschüsse.
| Versicherungsträger | Zuschuss pro 50-Minuten-Einzelsitzung (Stand 2026) |
|---|---|
| ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) | 33,70 Euro |
| SVS (Selbständige und Bauern) | 50,00 Euro |
| BVAEB (Eisenbahnen und Bergbau / Öffentlicher Dienst) | 50,20 Euro |
Reine Lebensberatung, Erziehungsberatung oder Coachings ohne medizinisch relevante Diagnose erhalten keine finanzielle Unterstützung durch die Krankenkassen.
Praxisstandorte in Wien und Verkehrsanbindung
Psychotherapeutische Praxen sind über das gesamte Wiener Stadtgebiet verteilt – von zentralen Bezirken wie der Inneren Stadt und Neubau bis hin zu äußeren Stadtteilen. Durch die urbane Infrastruktur sind Praxen für Klienten auch über die Hauptverkehrsknotenpunkte gut angebunden.
- Wien Hauptbahnhof: Zentraler Knotenpunkt mit direkter Anbindung an das innerstädtische Verkehrsnetz sowie Ausgangspunkt für Anreisen aus dem Umland.
- Flughafen Wien-Schwechat (VIE): Verkehrsknotenpunkt mit Anbindung an den Hauptbahnhof und Stationen im Stadtgebiet.
- Stadtstationen: Über das Wiener U-Bahn- und Straßenbahnnetz sind Praxisstandorte in allen Bezirken direkt erreichbar. Bei Anreise mit dem Pkw ist die stadtweite Parkraumbewirtschaftung (Kurzparkzonen) zu berücksichtigen.
Praxistipps für den Therapiebeginn und Antragsablauf
Für einen reibungslosen Ablauf der Refundierung sollten Klienten folgende Vorgehensweise einhalten:
1. Erstgespräch: Klären des Settings, der Zielsetzung sowie der Honorarhöhe für die 50-minütigen Einheiten.
2. Arztbesuch: Vor der zweiten Sitzung den Hausarzt oder einen Facharzt konsultieren, um die ärztliche Bestätigung für die Kasse ausstellen zu lassen.
3. Rechnungslegung: Nach Bezahlung der Honorarnote die quittierte Rechnung zusammen mit der ärztlichen Bestätigung beim zuständigen Träger (ÖGK, SVS oder BVAEB) einreichen.
4. Verlängerung: Zeichnet sich eine Behandlungsdauer von mehr als zehn Einheiten ab, ist rechtzeitig vor der 11. Sitzung der Antrag auf Kostenübernahme einzubringen.
Wohin mit dem Auto
| Ziel | Entfernung | Fahrzeit | Maut (geschätzt) | Warum hinfahren |
|---|---|---|---|---|
| Mödling & Wienerwald | ~20 km | ~0 h 30 | — | Erreichbarkeit von Praxen und Erholungsräumen im südlichen Wiener Umland über die A2. |
| Baden bei Wien | ~35 km | ~0 h 40 | — | Traditioneller Kurort und psychotherapeutische Standorte im Bezirk Baden via Südautobahn. |
| St. Pölten | ~65 km | ~0 h 55 | — | Landeshauptstadt von Niederösterreich, angebunden über die Westautobahn (A1). |
| Krems an der Donau | ~75 km | ~1 h 00 | — | Standort für universitäre Weiterbildungen und Praxen in der Wachau über die S5. |
| Eisenstadt | ~60 km | ~0 h 50 | — | Regionales Zentrum im Burgenland, angebunden über die A3. |
Maut: Gebühren variieren je nach Land und Streckenabschnitt — aktuelle Tarife vorab prüfen.
Häufige Fragen
Wie viel zahlt die ÖGK für eine Psychotherapie-Sitzung in Wien?
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) leistet für eine 50-minütige Einzeltherapie-Sitzung einen Kostenzuschuss von 33,70 Euro (Stand 2026), sofern eine ICD-Diagnose vorliegt.
Wann ist für die Psychotherapie eine ärztliche Untersuchung nötig?
Damit die Krankenkasse den Kostenzuschuss gewährt, muss die ärztliche Untersuchung zwingend vor der zweiten Therapiesitzung durchgeführt werden.
Werden reine Lebensberatungen oder Familientrainings in Wien erstattet?
Nein. Beratungen bei Schul-, Berufs- oder reinen Familienproblemen ohne festgestellte krankheitswertige Störung werden von den Kassen nicht bezuschusst.
Wie hoch ist der Zuschuss bei BVAEB und SVS?
Die BVAEB erstattet pro 50-minütiger Einzelsitzung 50,20 Euro, die SVS zahlt einen Kostenzuschuss von 50,00 Euro (Stand 2026).